SEITE: 356 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater HWK & Sachkundiger Asbest ASI nach TRGS 519

Allgemeine Geschäftsbedingungen

28.03.2024 16:30 Uhr von Volker Bekemeier

 

Schornsteinfegermeister

 

1. Geltung der AGB

(1)
Für alle von mir übernommenen Aufträge und ausgeführten Leistungen gelten die
nachstehenden Geschäftsbedingungen sowie die Verdingungsordnung für
Bauleistungen Teil B (VOB/B), deren Geltung schon jetzt auch für alle
zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart wird. Abweichende
Geschäftsbeziehungen des Kunden gelten nur dann als vereinbart, wenn ihnen
ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

(2)
Alle sonstigen Vertragsabreden sowie Abweichungen und Ergänzungen zu diesen
Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

2. Angebots- und Planunterlagen,
Leistungen des Kunden

(1)
An allen von mir erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen
sowie deren rechnerischen Grundlagen behalte ich mir alle Eigentums- und Urheberrechte
vor. Diese dürfen ohne meine schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch
Dritten zugänglich gemacht werden.

(2)
Eventuell erforderliche Genehmigungen sind von dem Kunden auf seine Kosten zu
beschaffen. Baustrom und Wasser sind grundsätzlich durch den Kunden zu stellen.

(3)
Der Kunde hat für einen ungehinderten und sicheren Zugang zu den
Feuerungsanlagen und den Schornsteinen Sorge zu tragen.

 

3. Lieferzeit

(1)
Ausführungsfrist für Lieferungen und Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn
diese schriftlich vereinbart wurden. Sie sind angemessen zu verlängern, sofern
der Kunde seinen Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten nicht nachkommt, sowie
wenn Hindernisse eintreten, die von mir nicht zu vertreten sind.

(2)
Die Verantwortung für die fristgerechte Beauftragung zur Reinigung und
Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen sowie die nach der
jeweils geltenden Fassung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
- 1. BImSchV vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten, trägt der Kunde.

(3)
Soweit sich die Aufnahme, Fortführung oder der Abschluss der Arbeiten aus
Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, und schafft er auf mein
Verlangen nicht unverzüglich Abhilfe, so bin ich berechtigt unter
Aufrechterhaltung des Vertrages Schadensersatz gem. § 6 Nr. 6 VOB/B zu verlangen
oder eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung zu setzen und zu erklären,
dass ich den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der Frist kündigen werde. Im Fall
der Kündigung steht mir neben dem bis dahin entstandenen Werklohnanspruch ein
Anspruch auf Erstattung der Mehraufwendungen zu, die für das erfolglose Angebot
sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes entstanden
sind.

 

4. Preise, Zahlung

(1)
Die angebotenen Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes
und bei ununterbrochener Montage und anschließender Inbetriebnahme. An die
Angebotspreise bin ich - vorbehaltlich Ziffer 4. (2) - nur für einen Zeitraum
von vier Monaten nach Vertragsschluss gebunden.

(2)
Festpreise sind nur wirksam, sofern sie schriftlich und mit einer zeitlichen
Absprache über Aufnahme und Abschluss der Arbeiten vereinbart werden.

(3)
Sind Vereinbarungen nicht getroffen worden, so gelten meine am Tag der
Ausführung gültigen Arbeitslöhne und Materialpreise.

(4)
Leistungen, die nicht angeboten wurden, jedoch zur Durchführung des Auftrages
notwendig sind oder auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden, sind zusätzlich
zu vergüten.

(5)
Alle Zahlungen sind ohne Abzug auf mein angegebenes Bankkonto innerhalb von
zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zu leisten.

(6)
Ich bin berechtigt Abschlagszahlungen in Höhe der jeweils nachgewiesenen
vertragsgemäßen Leistung einschließlich der hierauf entfallenden Umsatzsteuer
in der jeweils gesetzlichen Höhe zu berechnen. Als Leistungen gelten auch alle
auf der Baustelle angelieferten Stoffe und Bauteile, sofern ich dem Kunden
hieran das Eigentum übertrage.

(7)
Werden eigens für den Kunden Bauteile angefertigt, bin ich berechtigt in Höhe
der hierauf entfallenden Kosten Vorauskasse zu verlangen.

(8)
Werden die Zahlungsbedingungen durch den Kunden nicht eingehalten oder werden
Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden ernsthaft in Frage
stellen, so bin ich berechtigt sämtliche offen stehenden Forderungen sofort
fällig zu stellen. Nach fruchtlosem Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist,
verbunden mit der Kündigungsandrohung, bin ich berechtigt, den Vertrag
schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher
erbrachten Leistungen abzurechnen.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Bis
zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag behalte ich mir das Eigentum
an allen gelieferten Gegenständen vor. Können die gelieferten Gegenstände ohne
wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden, so verpflichtet
sich der Kunde mir bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen,
die Demontage dieser Gegenstände zu gestatten und mir das durch den Einbau
eventuell verlorene Eigentum zurückzuübertragen. Die Kosten der Demontage gehen
zulasten des Kunden. Soweit gelieferte Gegenstände mit anderen Gegenständen
fest verbunden werden, überträgt der Kunde, sofern hierdurch Forderungen oder
Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentum an dem neuen
Gegenstand an mich.

6. Gewährleistung und
Haftung

(1)
Gewährleistungsansprüche richten sich nach den Regelungen der
Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B, insbesondere § 13 VOB/B. Für
Arbeiten, die nicht als Bauleistungen der VOB/B gelten, gelten die gesetzlichen
Vorschriften des BGB.

(2) Bei leicht fahrlässigen Verletzungen
wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich meine Haftung auf den nach der
Art der Ware und Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen meiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber Unternehmen hafte ich bei
leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

(3) Bei Ansprüchen aus unerlaubter
Handlung ist meine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Dies gilt auch für die Haftung meiner Erfüllungsgehilfen.

(4) Vorstehende Haftungsbeschränkung
gilt nicht bei mir zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden sowie Verlust
des Lebens und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG).

7.
Allgemeines

(1) Ist der Kunde ein Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag der
Sitz meines Unternehmens.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.